Hallo zusammen🙋♂️,
Lucie Kühr (Auszubildene, Einstellungsjahrgang 2020) stellt euch heute ein aktuelles Thema vor! 😀
Wer kennt es nicht selber oder durch die Eltern?
Kurz vor dem Abgabetermin der Steuererklärung werden wieder Versicherungsbescheinigungen, Rechnungen und alles was das Herz begehrt gesucht.😅
Denn am kommenden Dienstag endet grundsätzlich die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2020 für steuerlich unberatene Steuerpflichtige.📅
Eigentlich endet die Frist für nicht beratene Bürger am 31.07.des Folgejahres für das jeweilige Steuerjahr. Allerdings wurde die Abgabefrist für das Steuerjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie glücklicherweise verlängert.🙌
Doch wann bist Du überhaupt dazu verpflichtet eine Erklärung abzugeben?🤔
Gründe für eine Pflichtveranlagung sind beispielsweise, wenn Du im Laufe des Jahres steuerfreie Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld) von mehr als 410,00 € erzielt hast oder Du Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen hast.
Auch kann bei verheirateten Eheleuten die Steuerklassen 3 und 5 zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung führen.
Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten, die hier aber den Rahmen sprengen würden.
Du kannst aber auch eine Steuererklärung freiwillig abgeben, wenn du grundsätzlich nicht zu einer Abgabe verpflichtet bist. Es kann in diesem Fall für dich zum Vorteil sein, da viele sogenannte Antragveranlagungen Steuererstattungen beinhalten!💰
Wie gibst Du Deine Erklärung ab?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine Variante ist, die Formulare handschriftlich auszufüllen und die Einkommensteuererklärung an dein Finanzamt zu schicken. Allerdings ist auch eine elektronische Abgabe mit dem Programm ELSTER möglich. ELSTER ermöglicht eine einfache digitale Abgabe deiner Einkommensteuererklärung – ganz ohne Papier und mit wenig Aufwand!😀
Bei der sogenannten authentifizierten Erklärung mit ELSTER handelt es sich um einen Versand mit elektronischer Unterschrift, das bedeutet, die Einkommensteuererklärung wird direkt sicher übermittelt.🤔 Bei dieser Variante wird die Einkommensteuererklärung durch ein elektronisches Zertifikat digital übermittelt und daher gilt die Einkommensteuerklärung mit elektronischer Übermittlung als abgeben.😉👩💻
Falls du dich doch dazu entscheidest, deine Einkommensteuererklärung auf Papier auszufüllen, kannst du deine Vordrucke z.B. im Finanzamt vor Ort oder auch bei deiner Gemeindeverwaltung abholen. Hier kannst du ganz einfach alle Eintragungen vornehmen und die Papiererklärung an dein Finanzamt übersenden!📬