Hallo zusammen 👏
Wir hoffen Ihr seid alle gut in das neue Jahr gestartet! 🎉
Heute berichten Euch zwei unserer Anwärterinnen des dualen Studiums aus dem 2. Ausbildungsjahr über ihren letzten Praxisabschnitt im Finanzamt:
Hannah hatte in dieser Praxisphase ihren zweiten Einsatz im Lehrbezirk. Der Lehrbezirk ist ein Veranlagungsbezirk, der zusätzlich die Betreuung der Auszubildenden 👨💼👩💼 übernimmt. Heute berichtet Hannah über ihre Erfahrungen:
Die Hauptaufgabe des Veranlagungsbezirks besteht in der Bearbeitung von Steuererklärungen. Aber auch täglich anfallende Aufgaben wie die Post 📑, Telefonate ☎ o.ä. gehören dazu. Damit stellt die Veranlagung die Basis der Arbeit im Finanzamt dar und nimmt somit den größten Teil in der berufspraktischen Ausbildung ein. Erst von dort aus gehen die meisten Fälle weiter in andere Stellen, wie beispielsweise in die Rechtsbehelfsstelle. Da dies bereits mein dritter Einsatz in der Veranlagung war, habe ich mein bisher erlerntes Wissen gut anwenden können. Es ist schön zu merken, dass man mit der Zeit viele Sachen schon selbständig erledigen kann. 😊
Für Tina ging es in dieser Praxisphase in eine neue Stelle innerhalb des Finanzamtes: Die Rechtsbehelfsstelle 📘. In der Rechtsbehelfsstelle werden Einsprüche und Klagen bearbeitet. Im Folgenden berichtet Tina über ihre Erfahrungen:
Bisher waren meine beiden Einsätze auch in der Veranlagung. Der Einsatz in der Rechtsbehelfsstelle war eine große Umstellung von der Arbeit in der Veranlagung. Hier setzt man sich viel intensiver mit den einzelnen Sachverhalten auseinander. Man bekommt die Möglichkeit, sein gesamtes Wissen aus den Theorieabschnitten 📚 in der Praxis anzuwenden. Ein bedeutender Bestandteil der Arbeit ist es, den Bürgern die Anwendung des Rechts verständlich darzustellen, damit sie die Entscheidungen des Finanzamtes nachvollziehen können. Konnte man einen Bürger nicht von der Richtigkeit eines Verwaltungsaktes überzeugen, muss man eine Einspruchsentscheidung verfassen. In dieser wird zunächst der Verfahrensgang dargestellt und im Anschluss daran anhand von einschlägigen Vorschriften die Entscheidung des Finanzamtes erläutert. Wenn der Bürger die Ansicht des Finanzamtes noch immer nicht vertreten kann, hat er die Möglichkeit, Klage vor dem Finanzgericht 🏢 einzulegen. In diesem Fall wird das Finanzamt durch einen Bearbeiter der Rechtsbehelfsstelle vor dem Finanzgericht vertreten.