Hey!
Ich melde mich heute aus dem Fachbereich Soziales & Schulen 🙋. Nachdem ich seit Beginn meines dualen Studiums im September 2018 schon die Fachbereiche Zentrale Verwaltung, Finanzen sowie Ordnung & Bürgerservice im Rathaus durchlaufen habe, ist das „Sozialamt“ bereits der vorletzte Praxisabschnitt ⏳ meiner Ausbildung.
Das Aufgabengebiet in diesem Fachbereich ist sehr vielfältig, denn es geht hier nicht nur um die Bewilligung von Sozialleistungen, sondern auch um Schul- und Kindergartenangelegenheiten, Asylrecht, Wohngeld, Gesundheitsfürsorge und, und, und…
Da mein Studienverlaufsplan am Ende dieses Praxisabschnitts eine Prüfung 👩💻 im Bereich des Sozialrechts – insbesondere im Bereich der Sozialhilfe des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) – vorsieht, liegt hier aktuell auch mein Aufgabenschwerpunkt.
Konkret bedeutet das für mich, dass ich anhand der Vorschriften des SGB XII prüfe, ob eine Person einen Anspruch auf Sozialhilfe hat und wie hoch dieser ist 🧐.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt* nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln (Einkommen & Vermögen 💰) und Kräften (Arbeitskraft 💪) bestreiten kann, einen Anspruch auf Sozialhilfe hat.
*notwendiger Lebensunterhalt = Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminiums. Hierzu zählen vor allem Ernährung 🥕, Kleidung 👕, Körperpflege 🛀, Hausrat 🛏, Haushaltsenergie 💡 und Kosten einer Unterkunft 🏠 sowie weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens 💬.
Wie hoch der Anspruch auf Sozialhilfe letztlich ist, wird wie folgt ermittelt:
Einfach gesagt, wird hierfür geschaut wie hoch der Bedarf der Hilfesuchenden ist, um ihren notwendigen Lebensunterhalt zu decken und welche Einkommen sie erzielen bzw. ob sie Vermögen besitzen, das sie einsetzen können. Anschließend wird dem Bedarf das Einkommen und Vermögen gegenübergestellt und der Betrag, der am Ende übrig bleibt, kann als Sozialhilfe gewährt werden 💱.
Was in der Theorie recht einfach klingt, ist in der Praxis jedoch etwas komplizierter. Denn bei einer solchen Berechnung gilt es eine Vielzahl an verschiedenen Rechtsnormen 📚 und Betragsgrenzen für jeden Einzelfall zu berücksichtigen. Doch genau das macht die Arbeit hier so spannend - jeder Fall ist etwas anders 🗃.
Ich kann euch sagen: Bei den vielfältigen Aufgabenbereichen wird es hier nie langweilig und es gibt immer was zu tun 🤗.
Bei Fragen zum Ablauf des dualen Studiums 🎓 könnt ihr euch gerne bei mir oder meiner Ausbildungsleiterin Corinna Buro melden. Außerdem findet ihr viele Infos auf unserer städtischen Ausbildungswebsite (www.ausbildung.netphen.de) und der Website der Hochschule für Polizei & Verwaltung (www.hspv.nrw.de).
Bis bald! 🌸
Eure Lisa